Was tun im Schadenfall?

Der richtige Umgang im Schadenfall

Ein Leitfaden der F&H Versicherungsmakler GmbH

Rufen Sie uns im Schadenfall so rasch wie möglich an, damit wir alles Weitere in Gang setzen können. Es ist für uns selbstverständlich, Sie im Schadenfall gegenüber Versicherungen zu vertreten. Ihre Interessen stehen im Vordergrund, damit wir bestmögliche Lösungen erzielen. Zigtausende abgewickelte Schadenfälle sprechen für sich. Dazu gehört ein perfektes Team und genau das steht Ihnen als unser Klient oder Geschäftspartner zur Verfügung.


Ein Schaden kann rasch eintreten, ob klein oder groß. In solchen Ausnahmesituationen, die oft hektisch sind, besteht die Gefahr, wesentliche Schritte bei der Schadenmeldung zu übersehen. Dieser Leitfaden dient dazu, Sie vor solchen Schwierigkeiten zu bewahren und Ihnen essenzielle Verhaltensweisen ins Gedächtnis zu rufen.


Es ist entscheidend, dass Sie uns umgehend über jegliche Schäden informieren. Nutzen Sie auch unser Onlineformular für die schriftliche Schadenmeldung:

Schaden online melden

Diese Informationen benötigen wir:

1.

Polizzennummer

2.

Was ist wann wo passiert?

3.

Ausmaß des Schadens

Allgemein gilt:

Ergreifen Sie sofort alle notwendigen Schritte, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten, achten Sie dabei jedoch darauf, Ihre eigene Sicherheit nicht zu gefährden

Es ist wichtig, den Schaden durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren und die beschädigten Objekte aufzubewahren

Bevor Sie Reparaturen in Auftrag geben, ist es notwendig, zunächst mit uns Kontakt aufzunehmen.

Zudem sollten Sie Schäden jeglicher Art stets so schnell wie möglich melden.

Was ist zu beachten bei …

… einem Brand?

Alarmierung von Feuerwehr unter 122 und Polizei unter 133

Gefährdete Personen in Sicherheit bringen, Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst unter 144 kontaktieren

Schadensbegrenzung durchführen, sofern keine Gefahr besteht

Fotodokumentation der Brandursache und der Schäden

Liste der beschädigten und zerstörten Objekte anfertigen

… einem Wasserschaden?

Hauptwasserhahn schließen und Leitungen abdrehen

Beauftragung eines Installateurs oder einer Sanierungsfirma zur Schadensbegrenzung

Schaden dokumentieren

Liste der beschädigten und zerstörten Objekte anfertigen

… einem Verkehrsunfall?

Mit Personenschaden:

Absicherung der Unfallstelle

Notruf 144 wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten

Polizei unter 133 benachrichtigen (falls noch nicht durch Rettung verständigt)

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Anfertigung einer Unfallskizze und Beschreibung des Unfallhergangs

Sicherung von Beweismitteln (Fotos machen, Kontaktdaten von Zeugen notieren)

Keine Schuldeingeständnisse machen, auch bei vermeintlicher eigener Schuld

Mit Sachschaden:

Anzeigepflichtig sind der Zusammenstoß mit Tieren, Parkschäden, Vandalismus, Bränden, Diebstahl

Unfallmeldung bei der Polizei ist sofort notwendig, falls der Geschädigte abwesend ist, um Fahrerflucht zu vermeiden

… Blitzschlag, Sturm oder Hagel?

Festhalten von Datum und genauer Uhrzeit

Beseitigung von Scherben, Glassplittern und Ähnlichem von Geh- und Fahrwegen

Fotografische Dokumentation des Schadens

Aufbewahrung der beschädigten Gegenstände

Ergreifen von Schutzmaßnahmen gegen weitere Schäden (beispielsweise eine Notabdeckung)

… einem Einbruch?

Benachrichtigung der Polizei unter 133 und Bestätigung der Anzeige

Fotografieren der Beschädigungen, ohne Spuren zu beseitigen

Minimierung der Schadenshöhe und Vermeidung von Folgeschäden durch Maßnahmen wie Notschlösser oder Ersatzverglasungen

Sperrung aller EC- und Kreditkarten, Mobiltelefone und Sparbücher

Dokumentation des Schadens, Kaufbelege bereithalten

Wir sind im Schadenfall für Sie da!

Rufen Sie uns so rasch wie möglich an und melden Sie Ihren Schaden

Dieser Leitfaden dient als Unterstützung für Sie, um Ihre Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend zu machen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass dies lediglich eine Zusammenfassung ist und im Einzelfall weitere Schritte notwendig sein können. Unser Leitfaden erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit!


Rufen Sie uns im Schadenfall so rasch wie möglich an.

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Gerald Flatischler
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