Ein Leitfaden der F&H Versicherungsmakler GmbH
Rufen Sie uns im Schadenfall so rasch wie möglich an, damit wir alles Weitere in Gang setzen können. Es ist für uns selbstverständlich, Sie im Schadenfall gegenüber Versicherungen zu vertreten. Ihre Interessen stehen im Vordergrund, damit wir bestmögliche Lösungen erzielen. Zigtausende abgewickelte Schadenfälle sprechen für sich. Dazu gehört ein perfektes Team und genau das steht Ihnen als unser Klient oder Geschäftspartner zur Verfügung.
Ein Schaden kann rasch eintreten, ob klein oder groß. In solchen Ausnahmesituationen, die oft hektisch sind, besteht die Gefahr, wesentliche Schritte bei der Schadenmeldung zu übersehen. Dieser Leitfaden dient dazu, Sie vor solchen Schwierigkeiten zu bewahren und Ihnen essenzielle Verhaltensweisen ins Gedächtnis zu rufen.
Es ist entscheidend, dass Sie uns umgehend über jegliche Schäden informieren. Nutzen Sie auch unser Onlineformular für die schriftliche Schadenmeldung:
1.
Polizzennummer
2.
Was ist wann wo passiert?
3.
Ausmaß des Schadens
Ergreifen Sie sofort alle notwendigen Schritte, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten, achten Sie dabei jedoch darauf, Ihre eigene Sicherheit nicht zu gefährden.
Es ist wichtig, den Schaden durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren und die beschädigten Objekte aufzubewahren.
Bevor Sie Reparaturen in Auftrag geben, ist es notwendig, zunächst mit uns Kontakt aufzunehmen.
Zudem sollten Sie Schäden jeglicher Art stets so schnell wie möglich melden.
Alarmierung von Feuerwehr unter 122 und Polizei unter 133
Gefährdete Personen in Sicherheit bringen, Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst unter 144 kontaktieren
Schadensbegrenzung durchführen, sofern keine Gefahr besteht
Fotodokumentation der Brandursache und der Schäden
Liste der beschädigten und zerstörten Objekte anfertigen
Mit Personenschaden:
Absicherung der Unfallstelle
Notruf 144 wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten
Polizei unter 133 benachrichtigen (falls noch nicht durch Rettung verständigt)
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Anfertigung einer Unfallskizze und Beschreibung des Unfallhergangs
Sicherung von Beweismitteln (Fotos machen, Kontaktdaten von Zeugen notieren)
Keine Schuldeingeständnisse machen, auch bei vermeintlicher eigener Schuld
Mit Sachschaden:
Anzeigepflichtig sind der Zusammenstoß mit Tieren, Parkschäden, Vandalismus, Bränden, Diebstahl
Unfallmeldung bei der Polizei ist sofort notwendig, falls der Geschädigte abwesend ist, um Fahrerflucht zu vermeiden
Festhalten von Datum und genauer Uhrzeit
Beseitigung von Scherben, Glassplittern und Ähnlichem von Geh- und Fahrwegen
Fotografische Dokumentation des Schadens
Aufbewahrung der beschädigten Gegenstände
Ergreifen von Schutzmaßnahmen gegen weitere Schäden (beispielsweise eine Notabdeckung)
Benachrichtigung der Polizei unter 133 und Bestätigung der Anzeige
Fotografieren der Beschädigungen, ohne Spuren zu beseitigen
Minimierung der Schadenshöhe und Vermeidung von Folgeschäden durch Maßnahmen wie Notschlösser oder Ersatzverglasungen
Sperrung aller EC- und Kreditkarten, Mobiltelefone und Sparbücher
Dokumentation des Schadens, Kaufbelege bereithalten
Rufen Sie uns so rasch wie möglich an und melden Sie Ihren Schaden
Dieser Leitfaden dient als Unterstützung für Sie, um Ihre Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend zu machen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass dies lediglich eine Zusammenfassung ist und im Einzelfall weitere Schritte notwendig sein können. Unser Leitfaden erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Rufen Sie uns im Schadenfall so rasch wie möglich an.
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